Mitglied kann jeder Siedler (Hauseigentümer) des Stadtteils Hörn werden sofern er die Satzung anerkennt. Der Aufnahmeantrag muss bei einem Vorstandsmitglied abgegeben werden. Der Vorstand entscheidet dann ob der Antrag abgelehnt oder angenommen wird.
Derzeit zählt die Gemeinschaft 158 Mitglieder, Stand 14.12.2009
Aufnahmeantrag und Satzung [711 KB]
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